Sportseeschifferschein

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

SSS Voraussetzungen:

  • ab 16 Jahren
  • Besitz des Sportbootführerscheins See
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich

 

SSS Prüfung:

Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Gegebenenfalls muss zusätzlich, je nach erreichter Punktzahl in der theoretischen Prüfung, eine mündliche Prüfung abgelegt werden.

In der theoretischen (schriftlichen) Prüfung müssen umfangreiche Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern nachgewiesen werden. Die vier Prüfungsfächer können auch einzeln oder kombiniert als Teilprüfungen abgelegt werden:

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt im Fach Navigation: Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005, Karte 1/INT 1, Begleitheft SSS/SHS Stand ab 2005 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln, Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte, etc., Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar).

Nicht erlaubt sind: eigene Formelsammlungen, elektronische Hilfsmittel wie Laptop, Smartphone, Tablet, etc.

Die Übungskarte und die Karte 1/INT 1 dürfen keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen haben. Die Übungskarte darf sauber radiert sein. Eingeklebte Reiter im Begleitheft sind erlaubt.

 

Im Fach Schifffahrtsrecht: Vordruck einer Radarplottscheibe (Radarspinne) , Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte, etc.

 

Im Fach Seemannschaft und Wetterkunde sind keine besonderen Hilfsmittel erlaubt.

 

Praktische Prüfung zum SSS:

Die in der Theorie erlangten umfangreichen Kenntnisse über das Führen von Yachten in küstennahen Seegewässern müssen in der praktischen Prüfung umgesetzt und angewendet werden. Dies sind im Einzeln:

Seemannschaft: Rettungsmanöver, Notfallmanagement, Handhabung von Yachten, Technik an Bord

Navigation: Papierseekarte / nautische Literatur, ECS, Radar

Wetterkunde

Bei Ablegen des SSS nur unter Antriebsmaschine, werden die o.a. Manöver unter Segel nicht geprüft.